
Société Horlogère Reconvilier AG mit Sitz in Zug
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Société Horlogère Reconvilier AG mit Sitz in Zug (nachstehend „Société Horlogère Reconvilier“ genannt) und ihren Kundinnen und Kunden. Kundinnen und Kunden werden nachstehend kurz als „Kunde“ bezeichnet.
- Bestellung und Vertragsabschluss
Bestellt der Kunde bei der Société Horlogère Reconvilier Waren, Produkte oder Dienstleistungen, kommt das Vertragsverhältnis mit der Société Horlogère Reconvilier erst zustande, wenn die Société Horlogère Reconvilier die Bestellung annimmt. Die Société Horlogère Reconvilier behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Société Horlogère Reconvilier. Hinsichtlich des gesetzlichen Widerrufsrechts gelten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Preise
Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, in Schweizer Franken, inklusive Schweizer Mehrwertsteuer. Die Société Horlogère Reconvilier ist berechtigt, die Erhebung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben auch nach Vertragsabschluss vollumfänglich auf den Kunden zu überwälzen.
- Zahlungskonditionen
Die Société Horlogère Reconvilier liefert die Waren, Produkte oder Dienstleistungen grundsätzlich gegen Vorauszahlung. Wird die vorzeitige Lieferung vereinbart, gelten die vereinbarten Zahlungskonditionen. Ohne anderslautende Vereinbarung werden Zahlungen an die Société Horlogère Reconvilier 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Rückstand, schuldet er der Société Horlogère Reconvilier Verzugszins von 1% pro Monat.
- Verbot der Verrechnung
Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Société Horlogère Reconvilier ist der Kunde nicht berechtigt, Forderungen der Société Horlogère Reconvilier mit Gegenforderungen zu verrechnen.
- Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller weiteren Kosten im Eigentum der Société Horlogère Reconvilier. Der Kunde ermächtigt die Société Horlogère Reconvilier in Kenntnis der unterschiedlichen Interessen der Parteien, diesen Eigentumsvorbehalt in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten gemäss der jeweiligen Rechnung im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Ungeachtet dieser Ermächtigung ist der Kunde verpflichtet, bei der Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister mitzuwirken, wenn die Société Horlogère Reconvilier dies verlangt. Jede Veräusserung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren und Produkten an Dritte ist vor der vollständigen Bezahlung nur mit Zustimmung der Société Horlogère Reconvilier zulässig.
- Lieferung und Verpackung
Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk. Wird der Versand von Waren oder Produkten vereinbart, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware bzw. das Produkt das Werk verlässt. Verpackungskosten sowie die Kosten für den Versand von Waren und Produkten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zölle, weitere Abgaben und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Kunden. Die Société Horlogére Reconvilier AG ist zudem berechtigt, vom Kunden für die Abwicklung von Zoll- und Versicherungsformalitäten sowie weitere Dienstleistungen eine Vergütung gemäss ihren Tarifen zu verlangen. Aus versicherungstechnischen Gründen müssen alle Rücksendungen als nachverfolgtes Paket durchgeführt werden.
- Lieferfristen
Die Société Horlogère Reconvilier ist bestrebt, die vereinbarten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten. Kann die Société Horlogère Reconvilier ohne ihr Verschulden die vereinbarten Lieferfristen nicht einhalten, ist sie zu einer angemessenen Erstreckung der Lieferfristen berechtigt.
- Gewährleistung und Mängelrechte
Die Gewährleistung der Société Horlogère Reconvilier für die Tauglichkeit von Waren und Produkten zu einem bestimmten Zweck oder Gebrauch ist ausgeschlossen, sofern sie von der Société Horlogère Reconvilier nicht ausdrücklich übernommen wird.
Der Kunde hat die Waren und Produkte zu prüfen und allfällige Mängel der Société Horlogère Reconvilier innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige innert dieser Frist, gilt die Ware bzw. das Produkt als genehmigt.
Die Mängelrechte des Kunden sind auf das Recht der Nachbesserung und, falls eine solche nicht möglich ist, auf Nachlieferung mängelfreier Ware beschränkt. Minderung, Wandelung bzw. Rücktritt vom Vertrag sowie Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
- Ausschluss der Haftung
Jede Haftung der Société Horlogère Reconvilier aus der Nichterfüllung von Verträgen ist ausgeschlossen, ausser für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung der Société Horlogère Reconvilier für Hilfspersonen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Société Horlogère Reconvilier unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug. Die Société Horlogère Reconvilier hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht an dessen Wohnsitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
- Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Société Horlogère Reconvilier behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch des Kunden innert Monatsfrist als angenommen.